1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf Verträge zwischen dem Freizeitlärm e.V. (Veranstalter*innen) und den jeweiligen Vertragspartner*innen (Besucher*innen). 

Durch den Erwerb oder die Verwendung einer Eintrittskarte oder durch den Erwerb von Waren oder durch das Betreten des Geländes akzeptieren die Besucher*innen die Geltung und Einbeziehung dieser AGB in den jeweiligen Vertrag. 

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorbehalten und werden auf der Website https://eae-ol.de/ veröffentlicht.

2. Tickets

Der Ticketverkauf erfolgt über die Ticket 24 GmbH (https://ticket2go.de/). 

Ein Kauf von Tickets ist ab 18 Jahren möglich. 

Beim Kauf von Tickets liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Es handelt sich um eine Freizeitbetätigung, daher besteht kein Widerrufsrecht, denn der Vertrag sieht einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor. Dies bedeutet, dass Tickets von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. 

Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz des Ticketpreises (inkl. ggf. gezahlter Gebühren) besteht nicht in folgenden Fällen: 

  • Bei Absage, Abbruch oder Unterbrechung der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt
  • Aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung 
  • Aufgrund von Absage, Abbruch oder Unterbrechung der Veranstaltung wegen Gefährdung von Besucher*innen durch Fehlverhalten anderer oder drohender Eskalation durch zu große Menschenansammlungen
  • Aufgrund von Programmänderungen
  • Bei einem Geländeverweis oder der Verweigerung des Zutritts zum Gelände aufgrund eines Verstoßes von Besucher*innen gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die AGB
  • Im Fall der Verweigerung des Zutritts zum Gelände oder eines Geländeverweises aufgrund des fehlenden Einverständnisses der Besucher*innen mit den AGB

3. Jugendschutz

Die Veranstaltung unterliegt dem Jugendschutzgesetz. Zutritt zum Festivalgelände ist ab 18 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 12 Jahren haben nur Zutritt bis 20 Uhr in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. 

4. Hausrecht

Auf dem Festivalgelände gilt das Hausrecht der Veranstalter*innen. Das Hausrecht kann auch durch von den Veranstalter*innen beauftragte Dritte ausgeübt und eingefordert werden.

Den Anweisungen der Veranstalter*innen und der beauftragten Dritten ist Folge zu leisten. 

Der Einlass zum Festival ist nur mit gültigem Ticket und nur ab 18 Jahren möglich. Die Veranstalter*innen, das Team am Einlass und die Securities sind berechtigt, das Alter anhand eines gültigen Ausweises oder Passes zu überprüfen. 

Es finden Taschenkontrollen statt.

Die Veranstalter*innen und beauftragte Dritte haben grundsätzlich das Recht Besucher*innen den Zugang zum Gelände zu verweigern oder einen Verweis vom Gelände auszusprechen. Im besonderen kann ein Geländeverweis oder eine Verweigerung des Geländezutritts erfolgen bei: 

  • Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen
  • Menschenverachtenden, diskriminierenden, antisemitischen oder rassistischen Äußerungen /Kleidungen

Die Veranstalter*innen behalten sich vor, Veranstaltungen bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn abzusagen oder nach Beginn der Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen. Dies kann aufgrund höherer Gewalt erfolgen oder wenn Bedenken bestehen, die Durchführung der Veranstaltung gewährleisten zu können. Diese Bedenken liegen im Ermessen der Veranstalter*innen. 

Bereiche des Geländes können beschränkt werden. 

Programmänderungen sind grundsätzlich möglich – auch noch nach Beginn des Festivals. 

5. Gelände

Das Gelände umfasst alle Flächen, die Teil der Veranstaltung sind. Auf dem Gelände gilt das Hausrecht der Veranstalter*innen. 

Auf dem Gelände sind folgende Dinge verboten:
 Glasbehältnisse jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und sonstige Trinkbehältnisse, schwere Behältnisse, Fackeln, Pyrotechnik, Waffen aller Art, sonstige gefährliche Gegenstände. 

Die Veranstalter*innen halten die Besucher*innen zu einem respektvollen Verhalten anderen und der Umwelt gegenüber an. Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von Müll, die Entsorgung von Müll in die dafür vorgesehenen Behälter und die rücksichtsvolle Benutzung des Geländes und aller Einrichtungen.

Alle Formen mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung des Geländes, der Einrichtungen oder von Transportmitteln, die zur Veranstaltung gehören, sind untersagt. Die Veranstalter*innen behalten sich vor, solches Verhalten zur Anzeige zu bringen. Das Klettern auf Bühnen, Traversen, andere Einrichtungen oder Bäume ist untersagt. Verletzungen dieser Regeln führen zum Geländeverweis. 

6. Haftung

Die Veranstalter*innen haften nicht für Diebstahl, Verluste oder Schäden der Besucher*innen. 

Die Besucher*innen verpflichtet sich, die Veranstalter*innen von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freizustellen. SIe verpflichten sich ebenfalls die Veranstalter*innen schadlos zu halten (einschließlich angemessener Kosten für Rechtsberatung und -verteidigung), soweit diese mit schuldhaften Verstößen gegen diese Vertragsbedingungen oder Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Vorschriften zusammenhängen.

Die Veranstalter*innen haften ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt auch für beauftragte Dritte, Personal und Erfüllungsgehilfen der Veranstalter*innen. 

Die Veranstalter*innen insbesondere darauf hin, dass sie nicht garantieren können, dass auf dem Gelände keine Gegenstände sind oder Geländegegebenheiten (z.B. Unwegsamkeit des Geländes), an denen sich Besucher*innen verletzen könnten. 

Besucher*innen haften für die von ihnen verursachten Schäden.

7. Bildrechte

Die Besucher*innen räumen den Veranstalter*innen das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der*die Besucher*in erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material zeitlich unbeschränkt öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der*die Besucher*in hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von den Veranstalter*innen oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er*sie zu erkennen ist. 

Die Bildaufnahmen werden von den Veranstalter*innen unter anderem zu den folgenden Zwecken verwendet: Präsentation und Bewerbung der eigenen Leistungen der Veranstalter*innen; Hinweise auf weitere und auf ähnliche Veranstaltungen; eigenen Printmedien und vergleichbaren Publikationen; Werbezwecke; Öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung; Öffentlichkeitsarbeit; Verwendung auf den Websites der Veranstalter*innen; Veröffentlichung in sozialen Medien; Veröffentlichung im TV/ Fernsehen; Für jedermann zugängliche und nutzbare Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv (z.B. Bilddownloadbereich mit einer Medienauswahl für Berichtszwecke); Weitergabe von Bildaufnahmen an die Presse und Medien; Verwendung in Videoproduktionen; Videoberichterstattung zur Veranstaltung.

Bildaufnahmen können auch von den Besucher*innen der Veranstaltung in deren eigener Verantwortung erstellt werden. Wir bitten die Besucher*innen um gegenseitige Rücksichtnahme auf ihre Persönlichkeitsrechte. Von Besucher*innen erstellte Fotografien und Filmaufnahmen sind nur für private Zwecke zulässig und nur unter Verwendung von nicht-professionellem Aufnahme-Equipment. 

Während der Veranstaltung können Medienvertreter*innen vor Ort sein und in eigener Verantwortung Bildaufnahmen erstellen. Aufnahmen durch Medienvertreter*innen sind nur nach vorheriger Anmeldung und nach Genehmigung durch die Veranstalter*innen möglich. 

Die unautorisierte Verwendung von Logos, Designs, Bild- und Tonmaterial sowie des Vereinsnamens ist verboten. 

8. Anwendbares Recht

Auf das zwischen den Veranstalter*innen und den Besucher*innen geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Bei Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Oldenburg vereinbart. 

9. Wirksamkeit der AGB

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.